Aus 33 € werden 131 €. Jeden Monat. Für jeden Mitarbeiter.

Ein kleiner Baustein für Elektro- und SHK-Betriebe in Norddeutschland. Keine Wunderlösung gegen den Fachkräftemangel – aber etwas, das nach 1,5 Stunden Einrichtung läuft und bei Ihren Leuten jeden Monat sichtbar ist.

Christopher erklärt die 33-Euro-Mechanik 3 Minuten · keine Wunderlösung, nur ehrliche Mathematik
MehrWertPlan Guthabenkarte mit Platzhalter für Ihr Firmenlogo Beispiel-Darstellung. Finale Karte wird mit Ihrem Logo individuell gestaltet.
Der greifbare Unterschied

Eine Karte mit Ihrem Logo. Jeden Monat 50 Euro steuerfrei.

Ihre Mitarbeiter bekommen eine Guthabenkarte, auf die monatlich 50 Euro steuerfreier Sachbezug geladen werden. Zum Tanken. Zum Einkaufen. Im Alltag spürbar.

Der Grund, warum klassische bAV-Modelle scheitern und unseres nicht: Der Mitarbeiter sieht den Vorteil sofort. Nicht erst in 30 Jahren.

Ihr Name in der Brieftasche Ihrer Leute, jeden Tag. Das ist Wertschätzung, die nicht versandet.

Die Mathematik dahinter

Warum aus 33 Euro Investition 131 Euro Sparbeitrag werden.

Es ist keine Magie. Es ist die intelligente Kombination zweier gesetzlicher Bausteine: steuerfreier Sachbezug plus betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss. Hier die Zahlen ohne Marketing-Glätte.

So profitiert Ihr Mitarbeiter
Entgeltumwandlung (brutto) 100,00 €
Netto-Belastung in der Lohnabrechnung −60,00 €
Guthabenkarte (steuerfrei) +50,00 €
Tatsächlicher Eigenaufwand 10,00 €
Monatlicher Sparbeitrag in den Vertrag 131,60 €
So rechnet es sich für Sie
Arbeitgeberzuschuss (15 % Pflicht) 22,21 €
Aufladung Guthabenkarte 50,00 €
Ersparnis Sozialabgaben −16,45 €
Betriebsausgabenabzug −14,17 €
Netto-Kosten / Mitarbeiter / Monat 33,07 €
Was im Vertrag landet 131,60 €

Berechnungsgrundlage: Alter 28, Steuerklasse I, Einkommen 3.000 €, keine Kinder, Hamburg. Steuerfrei gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Rechtssicher dokumentiert über Versorgungsordnung und Rahmenvertrag.

Die Realität in Ihrer Branche

Warum sich gerade jetzt jeder Hebel rechnet.

Bauelektrik und SHK sind in Norddeutschland rechnerisch Engpassberufe Nummer eins. Die Stellenüberhangsquote zeigt, wie viele offene Stellen mit den verfügbaren Arbeitssuchenden nicht besetzbar sind.

Niedersachsen
40,7 %
2.119 unbesetzbare Stellen in der Bauelektrik. 1.346 in SHK.
Schleswig-Holstein
41,7 %
762 unbesetzbare Stellen in der Bauelektrik. Einzelne Bezirke über 54 %.
Hamburg
34,2 %
Bauelektrik und elektrische Betriebstechnik in den Top-Engpässen.
Bremen
39,4 %
SHK und elektrische Betriebstechnik unter den Top-5-Engpässen.

Quelle: KOFA-Ländersteckbriefe, Jahresdurchschnitt 2024/2025. Stellenüberhangsquote = Anteil offener Stellen, die rechnerisch nicht passend besetzt werden können.

Was Unternehmer sagen, die es nutzen

Stimmen aus dem norddeutschen Handwerk.

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Der Ablauf

1,5 Stunden Aufwand. Vier klare Schritte.

Wir nehmen Ihnen die Verwaltung komplett ab. Sie entscheiden, dass es passt, und wir setzen es rechtssicher um. Mit Ihrem Steuerberater abgestimmt, dokumentiert über Versorgungsordnung und Rahmenvertrag.

01
15-Min-Gespräch

Wir schauen unverbindlich, ob das zu Ihrem Betrieb passt. Echte Zahlen für Ihre Mitarbeiterstruktur.

15 Minuten
02
Konzept & Abstimmung

Wir bauen das maßgeschneiderte Konzept inklusive Versorgungsordnung. Sie und Ihr Steuerberater bekommen alles vorbereitet.

Wir machen
03
Mitarbeiter-Info

Wir kommen in den Betrieb und sprechen mit Ihrem Team. Während der Arbeitszeit, persönlich, alle Fragen geklärt.

Wir machen
04
Verwaltung läuft

Sammelinkasso, digitales Arbeitgeberportal, ein Ansprechpartner. Danach läuft alles im Hintergrund.

Läuft
Ihr Aufwand insgesamt: rund 1,5 Stunden. Verteilt auf das 15-Minuten-Gespräch, eine kurze Abstimmung mit uns und Ihrem Steuerberater sowie die Unterschrift. Den Rest erledigen wir.
Häufige Fragen

Was Inhaber typischerweise fragen.

Wir haben schon eine betriebliche Altersvorsorge angeboten. Bringt das hier dann überhaupt etwas?

Ja, und genau das ist der Punkt: Klassische bAV-Modelle scheitern daran, dass beim Mitarbeiter zu viel vom Netto fehlt. Statistisch sagen nur 2 von 10 Mitarbeitern Ja. Die Kombination mit der Guthabenkarte löst genau dieses Netto-Problem – deshalb sagen bei diesem Modell 9 von 10 Ja. Bestehende Verträge können wir übernehmen oder harmonisieren.

Wie viel Aufwand ist das für mich als Inhaber wirklich?

Einmalig etwa 1,5 Stunden, verteilt auf das Erstgespräch, die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater und die Unterschrift. Danach läuft alles über uns – Sammelinkasso, Versorgungsordnung, Rahmenvertrag. Keine laufende Verwaltung in Ihrem Büro.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter kündigt oder den Betrieb wechselt?

Die bAV bleibt dem Mitarbeiter erhalten – das ist gesetzlich so geregelt. Die Guthabenkarte endet mit dem Beschäftigungsverhältnis. Sie als Arbeitgeber haben damit keine fortlaufenden Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern.

Ist das wirklich rechtssicher? Was, wenn sich Gesetze ändern?

Die Mechanik basiert auf § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezug, steuerfrei bis 50 € monatlich) sowie auf dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (15 % Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung). Beides ist seit Jahren etabliert. Bei gesetzlichen Änderungen passen wir Ihre Strategie an – wir bleiben Ihr Ansprechpartner.

Was, wenn meine Mitarbeiter nicht mitmachen wollen?

Dann nicht. Das Modell ist freiwillig. Aber unsere Erfahrung über inzwischen Hunderte Mitarbeitergespräche: 9 von 10 sagen Ja, sobald sie die Rechnung verstehen. Das Erklärgespräch übernehmen wir.

Gilt das auch für Auszubildende und Teilzeitkräfte?

Ja. Teilzeit funktioniert anteilig, Azubis können je nach Vergütung teilnehmen. Wir schauen das im Erstgespräch konkret für Ihre Mitarbeiterstruktur durch.

Der nächste Schritt

MehrWertPlan Erstgespräch (15 min)

Wir schauen einmal gemeinsam, ob das zu Ihrem Betrieb passt – oder nicht. Wenn nicht, ist das kein Problem. Wenn doch, haben Sie in ein paar Wochen einen Baustein mehr, der Sie als Arbeitgeber sichtbar macht.

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